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Wie man in der Schweiz einen Job findet


Die Schweiz, vor allem Zürich, ist ein teures Fleckchen Erde. Da kann es also hilfreich sein, als Student*in einen Nebenjob zu haben. Doch was genau muss man bei der Suche eigentlich beachten?

Vom Bewerbungsprozess bis zum eigentlichen Job ist in der Schweiz einiges anders, als man es vielleicht aus Deutschland gewohnt ist. Mittlerweile habe ich in Zürich zwei Jobs neben dem Studium gefunden und möchte euch daher zeigen, dass es nicht unmöglich ist hier einer Nebentätigkeit nachzugehen. Schauen wir uns doch mal die Unterschiede an 🙂 .

1. Voraussetzungen für Deutsche in der Schweiz

Die Schweiz gehört bekanntlich nicht zur EU. Es gelten daher grundsätzlich für Ausländer andere, beziehungsweise etwas erschwerte Regeln, auf dem Arbeitsmarkt. Die Erasmus-Studierenden, die aus einem Drittstaat, also beispielsweise den USA oder einem asiatischen Land in die Schweiz kommen, dürfen in den ersten sechs Monaten beispielsweise überhaupt nicht arbeiten. Zudem haben Schweizer und EU/EFTA-Bürger Vorrang auf dem Arbeitsmarkt.

Ganz so hart ist es für mich als Deutsche dann also zum Glück nicht, wenn es um die Grundregeln des Arbeitens geht. Da die Schweiz zum Schengenraum gehört, gibt es eine gewisse Personenfreizügigkeit. Das bedeutet, dass ich für einen Aufenthalt in der Schweiz, der drei Monate übersteigt, zwar eine Aufenthaltserlaubnis benötige, jedoch keine Arbeitserlaubnis. Während des Semesters darf ich also 15 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten, in den Semesterferien bis zu 100%. Was die Prozentangaben zu bedeuten haben? Dazu kommen wir später.

Achtung: Jeder in der Schweiz benötigt eine Krankenversicherung. Normalerweise wird während eines Erasmus-Semesters einfach die des jeweiligen EU-Heimatlandes anerkannt. Sobald man aber auch nur einer minimalsten bezahlten Nebentätigkeit nachgeht, wird zwingend eine Schweizerische Krankenversicherung benötigt. Das kostet umgerechnet mindestens 60-80 Euro, sofern man wie ich die günstigste Studentenversicherung wählt. Das sollte also unbedingt finanziell mit einberechnet werden.

Vielleicht sei zudem noch eine ungeschriebene Voraussetzung zu erwähnen: Je nach Branche sollte man sicherstellen, genügend Schweizerdeutsch zu verstehen. Das macht nach meiner Erfahrung den Alltag ungemein einfacher ;). Ich habe zudem auch gemerkt, dass es auf der Bahnhofstraße von Vorteil ist, solide Englischkenntnisse mitzubringen.

2. Die Jobsuche

Hat man sich einmal in die ganzen Arbeitsreglemente eingelesen, geht es dann an die eigentliche Jobsuche. Hierbei sollte man sich überlegen, in welcher Branche man arbeiten möchte, was idealerweise auch einen Mehrwert für das Studium bieten kann und wie viel Prozent man arbeiten möchte. Ja richtig: Prozent. In der Schweiz wird die Arbeitszeit üblicherweise nicht in Wochenstunden sondern in Prozent angegeben. 100% entsprechen demnach einer normalen 40-Stunden-Woche. 50% entsprechen dann 20 Stunden und so weiter. In meinem Fall war es etwas schwierig, etwas mit direktem Bezug zum Studium zu finden, da die Kanzleien eher fortgeschrittene Kenntnisse im Schweizer Recht erwarten. Ich habe mich also eher Richtung Einzelhandel umgeschaut, denn da konnte ich meine Erfahrung aus meinen Nebenjobs in Deutschland mitbringen.

Für die Jobsuche empfehle ich die klassischen Jobportale, die es sowohl in Deutschland als auch der Schweiz gibt. Zudem hat die ETH ein virtuelles schwarzes Brett. Hier habe ich im März Job Nummer eins gefunden. Es kann sich zudem auch lohnen, einen Spaziergang über die Bahnhofstraße zu machen. Aufgrund der Vielzahl der Geschäfte dort, gibt es immer wieder offene Stellen, die in den Schaufenstern ausgehangen und mit Studenten besetzt werden sollen.

Ich halte meine Tasse vor meinen Laptop. Im Hintergrund ist ein Jobsucheportal geöffnet.
Für die Jobsuche in der Schweiz braucht es auch ein wenig Geduld.

3. Die Bewerbung

Nachdem ich etwas passendes gefunden hatte, ging es dann an die Bewerbungen. Hier muss man ein Auge auf ein paar Besonderheiten richten. Im Lebenslauf sollte beispielsweise die Aufenthaltsbewilligung mit angegeben werden. Referenzen wie Arbeitszeugnisse werden zudem auch meist nicht einfach mitgeschickt, sondern es wird im Lebenslauf darauf verwiesen, dass sie auf Verlangen nachgereicht werden können. Ansonsten gehört auch in der Schweiz zu einer vollständigen Bewerbung ein Lebenslauf und wenn gewünscht ein Motivationsschreiben.

Hier ein kleiner Tipp: In der Schweiz werden Floskeln wie „mit freundlichen Grüßen“ nicht verwendet. Schreibt besser: „Freundliche Grüsse“. Das „ß“ existiert im Schweizer Hochdeutsch nämlich auch nicht. So zeigt ihr, dass ihr euch schon ein wenig mit den Gegebenheiten hier auskennt. Das kann durchaus positive Effekte haben.

4. Warten warten warten

Last but not least: Habt ihr alles eingereicht, heißt es Geduld haben. Zürich ist die größte Stadt der Schweiz. Entsprechend turbulent geht es auch auf dem Arbeitsmarkt zu. Sollten Absagen kommen, sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken.

Ich stehe lächelnd vor dem Zürichsee.
Ihr habt einen Job in der Schweiz gefunden? Dann bitte lächeln 😉 .

 

Kommentare
  1. Jenny

    19. Oktober 2024

    Hi, ich habe bereits einen Job parallel zu meinem Auslandssemester. Wie genau wird geschaut, dass ich nicht mehr als 15h die Woche arbeite? Ist es möglich eine Woche zum Beispiel nur 10h zu arbeiten und die nächste dann 20h. So dass ich im Monat nicht mehr als 60h habe?
    Liebe Grüße
    Jenny

  2. Nadi

    17. Juni 2022

    Hi.
    Ich mache ab September 2 Auslandssemester in der Schweiz und wollte dich folgendes Fragen:
    Wenn ich eine Nebentätigkeit aufnehme, brauche ich eine schweizer KV. Bin ich dann von der deutschen KV befreit oder zahle ich doppelt?
    Wird mein Gehalt an die SEMP Förderung angerechnet?
    Darf ich mehr als 15h/Woche arbeiten während des Semesters? (Bsp. mit einer L Genehmigung?)
    VG Nadi

    1. Elena

      20. Juni 2022

      Hallo Nadi,
      Sobald du arbeitest, benötigst du eine schweizer Krankenversicherung, das ist korrekt. Eine Befreiung von der deutsche KV klappt meines Wissens nach nicht, da du in Deutschland noch immatrikuliert und damit versicherungspflichtig bist und die schweizer KV nicht anerkannt wird.

      Dein Gehalt wird nicht auf die SEMP-Förderung angerechnet und was die Stundenanzahl angeht bist du auch recht frei, da es sowas wie „Minijobs“ nicht gibt. Da du 2 Semester bleibst wirst du übrigens die L-Bewilligung erhalten.

      Das ist mein aktueller Wissensstand. Gerne kannst du zusätzlich nochmal das Erasmus-Büro deiner jeweiligen Uni anfragen. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir zwei wunderschöne Semester in der Schweiz!

      Viele Grüße
      Elena

    2. Nadi

      21. Juni 2022

      Liebe Elena,

      vielen Dank!
      Das war sehr hilfreich!

      Liebe Grüße
      Nadi

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