24. März 2016
Dass Auslandsaufenthalte sich lohnen, ist sicher! Warum, könnt ihr in all den Berichten von den verschiedenen Correspondents nachlesen und unter anderem auch erfahren, warum ein Auslandsaufenthalt kein Zeitverlust ist und wie ihr euren Aufenthalt am besten organisiert! Allerdings gehen Jurastudenten meiner Erfahrung nach eher selten ins Ausland, weil das Studium sowieso schon sehr lang ist, spielt wohl die Angst vor dem Zeitverlust eine besonders große Rolle. Aber auch die Tatsache, dass sich im Ausland erworbene Jurascheine nur schwer in Deutschland anrechnen lassen, ist wohlmöglich ein Grund. Es gibt aber Möglichkeiten, seine Zeit im Ausland auch als Jurastudent sinnvoll zu nutzen.
1. Erasmusaufenthalt
Auch wenn man sich wohl kaum einen Schein anrechnen lassen kann, ist ein „normaler“ Erasmusaufenthalt bereichernd. Man kann viele Kontakte knüpfen und ein neues Rechtssystem, sowie ein fremdes Land kennenlernen. Zudem verbessert man seine Sprachfähigkeiten und seine interkulturellen Kompetenzen, was immer ein Pluspunkt ist.
2. LLM-Programm nach dem ersten Staatsexamen
Eine gute Möglichkeit auch als Jurist ins Ausland zu gehen, ist ein LLM, also ein Master of Laws, nach dem ersten Staatsexamen. Informationen dazu findet man z.B. hier oder hier. LLM-Programme gibt es in allen möglichen Rechtsgebieten und da man nach dem Studium weiß, was einen interessiert, kann man sich gezielt den passenden Master in seinem Wunschland suchen.
3. Integrierter Master
Manche Universitäten bieten die Möglichkeit, schon vor dem ersten Staatsexamen ein integriertes Masterprogramm zu absolvieren. Ich nehme zum Beispiel an einer Ausbildung zum sog. Eurojuristen teil, einem zweijährigen Programm, bei dem ich an der Université de Lille II in Frankreich, an der Universität des Saarlandes und der University of Warwick studiere. Am Ende erhalte ich einen Masterabschluss, der allerdings erst mit meinem ersten Staatsexamen Gültigkeit erlangt. Das Gute ist, dass diese Programme, im Gegensatz zu vielen LLM-Programmen über Erasmus+ gefördert werden und man sich so gerade über Studiengebühren keine Gedanken machen muss. Solche integrierten Masterprogramme gibt es sicher auch an anderen Unis. Wenn ihr also vorhabt, während eures Studiums ins Ausland zu gehen, lohnt es sich, schon bei der Auswahl des Studienortes auf solche Programme zu achten!
4. Praktikum
Wer für eine kürzere Zeit ins Ausland möchte, hat die Möglichkeit, ein Praktikum z.B. bei einer ausländischen Kanzlei zu absolvieren. Viele Universitäten erkennen auch Praktika im Ausland als eines der Pflichtpraktika an, die jeder Jurastudent absolvieren muss. Eine Förderung über Erasmus+ ist hier ebenfalls möglich. Vorher sollte man aber die Bedingungen hierzu mit dem Prüfungsamt seiner Fakultät klären.
5. Referendariat
Zu guter Letzt kann man natürlich seine Wahlstation im Referendariat im Ausland absolvieren. Da ich von Auslandsaufenthalten nicht genug bekommen kann, ist ein solcher bei mir auf jeden Fall fest eingeplant! Wer weiß, vielleicht geht es dann sogar auch mal zu einem weiter entfernten Ziel? Aber bis dahin dauert es ja noch ein paar Jährchen ;).
Ich kann nur jedem Jurastudenten (und allen anderen natürlich auch!) raten, ins Ausland zu gehen. Schaut euch an, welche Möglichkeiten ihr habt und informiert euch beim Auslandsbüro eurer Hochschule. Aber vor allem: traut euch 🙂