6. September 2016
Stipendium, Erasmus, Promos, Exchange Programm, Bildungskredit – es gibt zahlreiche Möglichkeiten ein Auslandssemester zu finanzieren. Ich habe mich für das Auslands-BAföG entschieden und möchte euch eine Übersicht dazu geben, wie man eigentlich Auslands-BAföG bekommt und was es zu beachten gibt.
Was ist Auslands-BAföG eigentlich?
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und soll u.a. dem Studium dienliche Auslandserfahrung ermöglichen. Dabei hat jeder Student, der die Kriterien dafür erfüllt, einen Anspruch die Förderung zu erhalten.
Für was bekomme ich Auslands-BAföG?
- Studienbezogene Auslandsaufenthalte
- Mindestens sechs Monate bzw. ein Semester
- Bis zu einem Jahr
- Innerhalb der EU auch für das gesamte Studium
- Auslandspraktikum von mindestens zwölf Wochen, wobei es sich um ein Pflichtpraktikum handeln muss
Wer bekommt Auslands-BAföG?
Grundsätzlich gilt: Wer Inlands-BAfög erhält, kann grundsätzlich auch Auslands-BAföG erhalten. Wer kein Inlands-BAföG bekommt, kann trotzdem Auslands-BAföG bekommen. Also: Unbedingt mal ausrechnen!
Weitere Kriterien:
- Studium -> Grundständige Studiengänge wie Bachelor, Diplom, Staatsexamen, beim Master kommt es drauf an.
- Staatsangehörigkeit -> Deutsch, ansonsten kommt es drauf an.
- Alter -> Bis 30 Jahre bzw. 35 Jahre im Master
- Erst- oder Zweitausbildung -> Grundsätzlich für Erstausbildung, bei einer Zweitausbildung kommt es drauf an.
- Ausbildungsabbruch/Fachrichtungswechsel -> Bei weniger als 3 Semester Zeitverlust i.d.R. problemlos, bei mehr als 3 Semester Zeitverlust i.d.R. nur bei Vorliegen eines zwingenden objektiven Grundes
- Studienleistungen -> Ab dem 4. Semester Nachweis ausreichender ECTS-Punkte
- Eigenes Vermögen -> Bis 7.500€ anrechnungsfrei, darüber hinaus erfolgt eine Anrechnung.
- Eigener Verdienst -> Welche Grenzen zu beachten sind erfahrt ihr hier
Und speziell für das Auslands-Bafög:
- Ständiger Wohnsitz im Inland
- Ausbildung im Ausland gleichwertig
- Förderlichkeit der Auslandsausbildung
Weitere Infos dazu findet ihr hier.
Wieviel Auslands-BAföG kann ich erhalten?
Grundsätzlich:
- Bis zu 4.600€ Studiengebühren für max. ein Jahr (Zuschuss)
- Reisekosten 250€ (in Europa) oder 500€ (weltweit)
- Evtl. Zusatzkosten für Krankenversicherung
- Höhere Lebenshaltungskosten je nach Zielland (außerhalb EU/Schweiz)
- Insgesamt abhängig vom Einkommen der Eltern! (In Ausnahmefällen auch elternunabhängiges Bafög)
Rückzahlung:
- Zuschuss (wie z.B. Studiengebühren) muss nicht zurückgezahlt werden
- Ansonsten muss die Hälfte zurückgezahlt werden (zinsloses Darlehen)
Eine genaue Berechnung könnt ihr mit einem BAföG-Rechner vornehmen.
Der BAföG-Antrag
Wo stelle ich den Antrag?
Das für euch zuständige BAföG-Amt richtet sich nicht nach eurem Wohnort, sondern nach eurem Zielland. Welches Amt zuständig ist, könnt ihr z.B. hier herausfinden.
Für Australien stellt man seinen Antrag beispielsweise grundsätzlich beim Studentenwerk Marburg.
Welche Formblätter werden verwendet?
Für den Antrag muss man einige Formblätter ausfüllen, dazu gehören mindestens:
- Formblatt 1: Angaben zur Person und zum Einkommen
- Anlage 1: Lebenslauf
- Zusatzblatt: eigenes Vermögen
- Formblatt 3: Einkommen der Eltern (jedes Elternteil jeweils ein Formblatt)
- Formblatt 6: Angaben zum Auslandsstudium
Wie läuft das Verfahren ab?
- Antrag möglichst frühzeitig stellen -> Bearbeitungsdauer oft sechs Monate oder länger!
- Antrag spätestens zu Beginn des Förderzeitraums stellen.
- Danach meist: Rückfragen durch das Amt und Zusenden weiterer Unterlagen
- Bescheid über Bewilligung des BAföGs
- Tipp zu Studiengebühren
- Tipp zu Vollmacht
Mein Fazit und weitere Informationen
Auch wenn es mit einigem Aufwand verbunden ist, lohnt sich die Beantragung des Auslands-BAföGs und kann die Finanzierung des Auslandssemesters sichern!
Neben der persönlichen Beratung durch das Studentenwerk oder den Bearbeiter findet ihr in diesem Artikel weitere Infos. Ansonsten lohnt sich nicht nur für Jurastudenten ein Blick ins Gesetz, welches ihr hier findet.
Ich hoffe, dass euch dieser Artikel einen Überblick über das Thema Auslands-BAföG geben konnte, auch wenn ich trotz sorgfältiger Recherche kein Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen kann.
Guido
4. April 2020
Ist der Artikel noch aktuell ?
Speziell die Angabe, dass Auslands-BAföG auch bei einem Diplom-Studiengang gewährt wird, habe ich so anders gelesen.
Über eine genauere Erklärung dazu würde ich mich freuen, da ich selbst daran interessiert wäre und gegenteiliges gehört habe.
Homebase
6. April 2020
Lieber Guido,
am besten wendest du dich mit dieser speziellen Frage an das zuständige Studierendenwerk.
Viele Grüße
die Homebase
Lena
10. April 2019
Hallo Dominik,
ich wollte mal fragen, ob das Auslandsbafög streng auf die Zeit während der man in der ausländischen Uni eingeschrieben ist beschränkt ist.
Ich würde gerne zwei Wochen vor Semesterbeginn und ca. 1,5 Monate nach Ende des Semesters im Ausland bleiben. Habe ich in dem Fall eine Chance auf Auslandsbafög über die Semesterdauer hinaus?
Danke und Liebe Grüße
Dominik Schumann
11. April 2019
Hallo Lena,
soweit ich informiert bin, wird das Auslands-Bafög nur für die Zeiten gewährt, in denen du aktiv dein Studium an der ausländischen Hochschule betreibst. Eine Förderung von Ferienzeiten geht meines Wissens nur, wenn du zB zwei Semester dort studierst für den Zeitraum dazwischen, nicht aber am Anfang/Ende. Bei mir wurde allerdings das Bafög monatsweise bewilligt, also hast du dadurch eventuell noch ein paar Wochen extra. Ich würde auf jeden Fall empfehlen dich nochmal an das zuständige Bafög Amt zu wenden und nachzufragen, da sich natürlich seit 2016 einiges geändert haben kann.
Viel Spaß im Ausland und liebe Grüße
Dominik
Elena Mannich
12. Februar 2019
Hallo Dominik!
Danke das du deine Erfahrung mit uns allen teilst, es ist sehr hilfreich.
Du hast schon was dazu gesagt, aber braucht man bei den ects Punkten genau so viele wie für das normale Bafög, wenn man in den fünften Semester ins Ausland will?
Danke!
Dominik Schumann
16. Februar 2019
Hallo Elena,
geht es dir bei deiner Frage um ECTS Punkte im Rahmen deines Studiums in Deutschland vor dem Auslandssemester? Dann sind die Kriterien meines Wissens dieselben, wie für das Inlands-Bafög. Zusätzlich muss das Auslandssemester aber auch für das Studium im Inland förderlich sein, i.d.R. wird also verlangt, dass du eine gewisse Anzahl an ECTS an der ausländischen Hochschule im Auslandssemester erwirbst und an deiner Heimathochschule anrechnen lassen kannst.
Weitere Informationen speziell zu den Leistungsnachweisen beim Bafög ab dem 4. Semester findest du z.B. hier:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/leistungsnachweis.php
Viele Grüße und vor allem viel Spaß im Ausland!
Dominik
Julian
15. Juli 2018
Hi,
ich wohne noch in Deutschland, studiere aber in den Niederlanden. Ich pendle also immer zwischen Wohnort in DE und der Uni in NL. Seit Beginn des Studiums vor 2 Jahren erhalte ich Bafög und habe den Zuschuss für die Studiengebühren sowie die Reisekostenpauschale von 250€ im ersten BWZ erhalten.
Bezüglich der Reisekosten bin ich nun jedoch unsicher, ob diese nur einmalig oder einmal pro Jahr ausgezahlt wird. Weißt du darüber etwas genaueres?
LG
Sarah
29. Juni 2018
Hallo Dominik!
Wie sieht es mit Bearbeitungsdauer aus? Wie lang hat es bei dir genau gedauert? Sollte man beispielsweise Im Dezember 2018 schon zurück in Deutschland sein und man bekommt erst im Mai 2019 das Geld, wird denn die gesamte Bezahlung für das Semester im Ausland im Mai 2019 überwiesen?
Vielen Dank!
LG,
Sarah
Ina
8. November 2017
Hi Dominik
Ich fand deinen Beitrag über Studieren in Australien sehr hilfreich und wollte mal fragen, wie viel du noch dazu zahlen musstest, da das Auslandsbafög ja nur einen Teil abdeckt oder ob du dich nebenbei noch für ein Stipendium beworben hast oder gearbeitet hast? Und wie es mit der Anrechnung der Studienleistung ging und ob die Semesterexamen so wie die in Deutschland aufgebaut sind?
LG Ina
Dominik
9. November 2017
Hey Ina,
bei mir persönlich hat das Auslands-BAföG, wenn man alle Bestandteile zusammenrechnet, ziemlich genau die Studiengebühren abgedeckt. Die genaue Höhe des BAföGs hängt aber zumeist vom Einkommen der Eltern ab. Das bedeutet, dass ich sämtliche anderen Kosten wie Flugkosten (700-1000€), Visum, Miete (ca. 300-400€, ggf. fällt dafür aber die Miete in Deutschland weg), Lebenshaltungskosten (vieles etwas teurer als bei uns) und Versicherungen noch selbst finanzieren musste. Ich selbst habe insbesondere vorher durch meine Nebenjobs in Deutschland gespart und noch ein paar Monate das reguläre Deutschlandstipendium bekommen. Beim Deutschlandstipendium gab es leider keine extra Förderung für einen Auslandsaufenthalt, viele der Studienstiftungen haben das aber im Programm. Ansonsten lohnt es sich auf jeden Fall, sich für Promos an der eigenen Universität zu bewerben und nach anderen Stipendien zu schauen.
Auch vor Ort haben einige Kommilitonen gearbeitet, was trotz der Bestimmungen des Studentenvisums recht umfangreich möglich ist. Jobs finden sich insbesondere in der Gastronomie und sind im Vergleich zu Deutschland ziemlich gut bezahlt.
Zur Anrechnung von Studienleistungen schließt man üblicherweise noch vor seinem Auslandssemester mit seiner Heimathochschule ein sog. Learning Agreement, welches die Anrechnungsmöglichkeiten der Kurse im Ausland festlegt. Bei mir selbst konnte die Anrechnung von Leistungen erst nach meiner Rückkehr geprüft werden, was aber – selbst in Jura – problemlos funktioniert hat.
Die Prüfungsleistungen sind ganz anders aufgebaut, da man sich die Gesamtnote über das ganze Semester „erarbeitet“. In Global Law setzte sich zum Beispiel die Gesamtnote aus der Teilnahme im Tutorium, einer kurzen Hausarbeit, ein paar Online-Tests während des Semesters und der Abschlussklausur zusammen. Die Abschlussklausuren selbst waren für mich in Jura etwas ungewohnt, weil der Fokus insbesondere auf inhaltlichen Fragen lag und nur ein kurzer Fall zu lösen war. In einem anderen Fach bestand die Abschlussklausur aus Multiple-Choice Fragen und in meinem dritten Fach gab es gar keine Abschlussklausur, da die Note komplett durch verschiedene Leistungen im Semester gebildet wurde. Noch mehr zum Unialltag in Australien findest du auch in diesem Artikel: https://www.studieren-weltweit.de/unterschiede-im-unialltag-australien/
Ich hoffe, dass ich dir mit den Infos weiterhelfen konnte!
Liebe Grüße
Dominik
Silva Stienemeyer
4. Januar 2017
Hallo Dominik,
dein Beitrag zum Auslands-BAföG hat mir sehr viel weiter geholfen! Vielen Dank.
Eine Frage hätte ich jedoch dazu: Da ich noch nicht weiß, ob ich meinen Praktikumsplatz in meiner Wunsch-Firma bekomme, bewerbe ich mich in verschiedenen Ländern (Neu Seeland, Australien, USA). Wenn jedoch die Bewilligung vom BAföG so lange dauert, weiß ich nicht für welches Land ich es beantragen soll. Sollte ich es dann erst beantragen, wenn mir die Stelle sicher ist?
Lg Silva S.
Dominik Schumann
4. Januar 2017
Hallo Silva,
abhängig davon wieviel Zeit du noch bis zu deinem Auslandspraktikum hast, ist es definitiv sinnvoll und möglich bereits einen Antrag zu stellen ohne eine definitive Zusage in der Hand zu haben. Wichtig ist, dass du Änderungen gleich dem BAföG Amt mitteilst, da bei verschiedenen Ländern meist auch andere Studentenwerke zuständig sind. Wenn das Praktikum also schon relativ bald beginnt, würde ich auf jeden Fall bereits einen Antrag stellen.
Ansonsten drücke ich die Daumen, dass es mit der Wunsch-Firma klappt!
LG
Dominik