28. November 2017
Viele Jura Studenten halten ein Auslandssemester für „verschwendete“ Zeit. Oft höre ich Sätze wie: „man verliert so viel wertvolle Zeit“ oder „ich will doch nicht noch länger studieren“. Ja ich gebe es zu, unser Jura-Studium ist, im Gegensatz zu anderen Studiengängen extrem lang. Aber ist es deshalb unmöglich für uns während des Studiums ins Ausland zu gehen?
Gute Gründe um ein (oder mehrere) Semester ins Ausland zu gehen
Wie ihr bestimmt schon von Vielen gehört habt ist natürlich einer der wichtigsten Gründe, um sich persönlich weiterzuentwickeln und neue Freundschaften zu schließen. Nach mehr als der Hälfte meines Auslandssemesters kann ich jedoch sagen, dass es noch einige andere gute Gründe gibt. Gerade im Fach Jura ist es extrem spannend andere Rechtssysteme kennenzulernen. Für deutsche Jura-Studenten kaum vorzustellen, aber ich bin in meiner ganzen Zeit hier in England nicht einmal einem Paragraphen begegnet – manchmal fühlt es sich wie Urlaub an. In England herrscht ein komplett anderes Rechtssystem (das Fallrecht bzw. case law) und es ist unglaublich interessant dies kennenzulernen! Vor allem durch den Brexit ist es zurzeit besonders spannend. 🇬🇧
Meine Englischkenntnisse zu erweitern war für mich einer der wichtigsten Gründe ins Ausland zu gehen. Durch das Leben in einem anderssprachigen Land lernt man Vokabeln in wirklich jedem Lebensbereich. Natürlich ist es auch von großem Vorteil die Englischen Jura-Begriffe zu beherrschen! Besonders als Wirtschaftsjurist wird dies heutzutage vorausgesetzt. Und ich glaube es gibt während eines Auslandssemesters kaum einen spannenderen Weg als juristisches Englisch zu lernen. 💪
Was ist der beste Zeitpunkt für ein Jura-Auslandssemester?
Viele empfehlen als Jura-Student sein Auslandssemester nach dem vierten Semester, das heißt nach der Zwischenprüfung und vor dem Hauptstudium, zu absolvieren. Ich bin auch nach dem vierten Semester ins Ausland gegangen und denke, dass es ein sehr guter Zeitpunkt war. So langsam hatte sich in meinem Jura-Studium die Motivation versteckt und ich brauchte unbedingt ein Semester Abwechslung. Schon jetzt bin ich extrem motiviert, sobald ich wieder in Deutschland bin, die letzten 100 Jahre meines Studiums durchzuziehen! Wer also das Motivationstief loswerden will, sollte unbedingt über ein Semester Abwechslung nachdenken.
Pauschal lässt sich jedoch nicht sagen welcher der beste Zeitpunkt ist. Besonders bei Jura hat jeder sein eigenes Lerntempo und sollte daher abwägen wann man sich so eine ‚Auszeit‘ erlauben kann.
Kann ich mir etwas anrechnen lassen?
Diese Frage ist bei Jura nicht so einfach zu beantworten wie bei Bachelor-Studiengängen. Das Problem ist, dass jedes Land sein eigenes Rechtssystem hat und es daher schwierig ist, dies in Deutschland anerkennen zu lassen. Auf jeden Fall kann man sich jedoch den Fremdsprachennachweis und beispielsweise die Fächer ‚European Law‘ und ‚Public Law‘ anrechnen lassen.
Zusätzlich kann man sich als Jura-Student ein Auslandssemester als Freisemester anrechnen lassen. So braucht ihr auf keinen Fall Angst zu haben euren Freischuss wegen eines Auslandssemesters zu verpassen. Der Unterschied zu einem Urlaubssemester ist, dass die Zeit während eines Freisemesters ‚eingefroren‘ wird. Ich gehe also nach dem vierten Semester ins Ausland und steige in Deutschland ganz normal im fünften Semester wieder ein. Wenn das nicht überzeugend klingt! 🌍✈️
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