8. Februar 2021
Im ersten Teil habe ich gezeigt, welche positiven Erfahrungen jedermann von einem Auslandssemester in der Schweiz mitnehmen kann. Im zweiten Teil möchte ich ein bisschen mehr ins Detail gehen und vor allem angehende Juristen an die virtuelle Hand nehmen: Was erhoffe ich mir von dem Aufenthalt an der Universität Zürich? Schauen wir mal, was ich mir vorgenommen habe.
„Wie funktioniert das denn überhaupt mit dem Jurastudium?“
Seltsamerweise ist mir diese Frage beziehungsweise dieses etwas versteckte Vorurteil am häufigsten im Dialog mit meinen eigenen Kommilitonen begegnet. Jeder weiß, dass jedes Land gewissermaßen ein eigenes Rechtssystem besitzt. Wo ein Mediziner, Lehrer oder Ingenieur also von internationalen aber dennoch (fast) gleichen Arbeitsweisen und Innovationen profitieren kann, stellt sich die Frage, was ein Jurist mit ausländischen Gesetzen anstellen soll. Hier sind also ein paar meiner Beweggründe für ein Auslandssemester:
BGB, AGB, ZGB: häufig kann man das eigene (Rechts-)System besser verstehen, wenn man es mit einem Anderen verglichen hat. Da ich mittlerweile am Ende des 5. Fachsemesters angekommen bin und damit alle Pflichtvorlesungen im Hauptstudium gehört habe, hoffe ich, mein Systemverständnis durch meine Vorlesungen an der UZH zu vertiefen und mein gesammeltes Wissen besser einordnen zu können. Das deutsche Rechtssystem gilt schließlich als ziemlich komplex im Gegensatz zu dem mancher europäischer Nachbarn.
Über den Tellerrand der EU und des Pflichtvorlesungsprogramms schauen: die Schweiz ist bekanntlich kein Mitglied der EU. Wie löst sie also rechtliche Probleme als Enklave im Herzen Europas? Wie beeinflusst ihre Neutralität die Politik und das Recht in der Schweiz? Mein Studium an der UZH soll mir die Möglichkeit geben, diese Fragen zu beantworten. Außerdem besitzt die UZH ein riesiges Vorlesungsangebot , welches vielleicht neue (rechtliche) Interessen weckt? Auf meinem Stundenplan stehen daher vorerst drei englischsprachige und drei deutschsprachige Vorlesungen.
Damit wären wir auch schon direkt beim nächsten Punkt angekommen. Als deutsche Examensstudentin steht mir der Weg zu allen juristischen Bachelor- und Mastervorlesungen offen. Dazu kann man sogar Vorlesungen der ETH (Eidgenössisch-Technische-Hochschule) besuchen. Puh das ist viel Auswahl! Wo manche also den Nachteil sehen, dass sich das deutsche Jurastudium noch nicht in das Bachelor-Master-System gefügt hat, kann ich die Chance nutzen, aus eben jenem breitgefächerten Vorlesungsangebot zu wählen.
Ausblick auf ein wohl ungewöhnliches Semester
Hiermit beginnt nun ganz offiziell mein Abenteuer Zürich. Ich freue mich, euch mitnehmen zu können und unzählige Erlebnisse aus meinem Herzensland und dem Leben in Zürich mit euch zu teilen, sowie über mein (Online-)Semester zu berichten.
Was werde ich dann am Ende meines Semesters sagen? Welche Mehrwerte habe ich als Juristin tatsächlich aus der Schweiz mitgenommen und auf welche Hürden bin ich gestoßen? Kann ich andere (Jura)studenten überzeugen, den Weg ins Ausland zu wagen?
Lucifer
23. Januar 2022
Hallo Elena,
Ich komme aus Singen was sehr nah ist zu der Schweiz und interessiere mich für ein Jura Studium in Zürich. Allerdings halten mich gerade noch die enormen Semesterbeiträge für ausländische Studenten davon ab. Ich habe mir daher überlegt erst mal in Konstanz anzufangen und dann beispielsweise nach dem Grundstudium und der bestandenen Zwischenprüfung nach Zürich an die Uni zu wechseln. Das hätte den Vorteil, dass ich mich bereits im Bereich Jura auskennen würde und ich Gewissheit hätte, dass mir das Studienfach auch wirklich liegt. Allerdings habe ich keine Ahnung, ob meine bereits erreichten Leistungen auch in Zürich anerkannt werden würden. Ich könnte mir vorstellen in Zürich dann auch den Schwerpunkt auf internationales Recht zu legen und auch mal einen Aufenthalt in Genf oder Lausanne einzuplanen.
Nur weiß ich leider nicht ob diese Pläne auch realistisch sind.
Scarlett
8. Juni 2021
Hi Elena,
Hast du manchmal Probleme damit, dass Gesetzestexte anders heißen, BGB _ Zivilgesetzbuch..und generell lernst du nicht gerade Schweizer Recht? Geht das später iwo zum anrechnen auf dein dt. Staatsexamen?
Elena Büchner
8. Juni 2021
Hi Scarlett,
ganz im Gegenteil. In die neuen „Namen“ hatte ich mich schnell eingefuchst und dann fand ich es sehr spannend, zu sehen, wie die Gesetze hier aufgebaut sind. Hier (http://www.studieren-weltweit.de/onlinesemester-schweiz-deutschland-bisher/) habe ich auch etwas zum Umgang mit den Gesetzen während meines Auslandssemesters geschrieben. Ich verwende nämlich tatsächlich auch meine deutschen Gesetzestexte 🙂 . Für das Staatsexamen könnte ich mir grundsätzlich nur den Sprachenschein anrechnen lassen; dass es aber auch noch mehrere Möglichkeiten geben kann, darüber habe ich hier (http://www.studieren-weltweit.de/schweiz-jura-klausuren/) geschrieben. Vielleicht magst du dich da mal reinlesen?
Liebe Grüße
Elena