Während des Studiums ins Ausland gehen – das geht auch mit Kind. Damit euer Auslandsaufenthalt ein Erfolg wird, geben wir dir ein paar Tipps.
Finanzierung
Die Kosten für den Auslandsaufenthalt bei Studierenden mit Kindern fallen in der Regel höher aus als bei Alleinstehenden. Deshalb ist es für junge Eltern besonders wichtig, sich früh und genau über die Finanzierungsarten zu informieren.
Auslands-BAföG mit Betreuungszuschlag fürs Kind
Auch wenn du in Deutschland vielleicht kein BAföG bekommst, bestehen Chancen auf eine finanzielle Unterstützung im Ausland. Denke daran, die anfallenden Kosten für die Kinderbetreuung im Ausland beim Antrag anzugeben. Die Höhe der Gebühren kannst du vorab bei deiner Gastuni im Ausland, bei den örtlichen Behörden, oder der in Frage kommenden Kita erfragen.
Stipendien
DAAD
Der DAAD bietet zahlreiche Stipendien an. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können einen Familienzuschlag für ihre Partnerin beziehungsweise ihren Partner von monatlich 200 € bekommen. Für begleitende Kinder unter 18 Jahren kann eine monatliche Kinderzulage von 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind beantragt werden. Auch Betreuungskosten für Kinder können bis zu einer bestimmten Obergrenze vom DAAD übernommen werden. In Programmen, in denen lediglich Teilstipendien gezahlt werden, können diese Leistungen leider nicht angeboten werden.
Erasmus +
Wenn du die Zusage zur Förderung mit Erasmus+ bekommen hast und dein Kind oder deine Kinder mit ins Ausland nehmen möchtest, kannst du bei deiner Hochschule einen Antrag auf Sonderförderung stellen. Die beträgt pauschal und unabhängig von der Anzahl der Kinder 250 € monatlich. Den Antrag stellst du bei deiner Heimathochschule, nachdem deine Erasmus+-Förderung bewilligt wurde.
Correspondent Louisa ist mit ihrem Kind für ein Semester nach Lissabon gegangen. Wie sie ihr Auslandssemester und die Kita für ihre Tochter finanziert hat, erfährst du hier.
Staatliche Unterstützung auch im Ausland nutzen
Achte darauf, dass du dich rechtzeitig mit der Familienkasse sowie der Eltern- und Wohngeldstelle in Verbindung setzt und sie über den vorübergehenden Auslandsaufenthalt informierst. Das ist notwendig, damit deine Ansprüche auf Kindergeld, Wohn- und Elterngeld sowie Sozialhilfe für im Haushalt lebende Kinder erhalten bleiben.
Weitere Möglichkeiten der Finanzierung findest du hier.
Kinderbetreuung
Kita
Ein Tipp vorab: Kläre vor eurem Auslandsaufenthalt, ob der Kitaplatz deines Kindes auch nach der Rückkehr erhalten bleibt.
Im Ausland variieren die Betreuungskosten in Abhängigkeit von Betreuungsart und Land. Bei Louisa in Lissabon hat der Kita-Platz z.B. rund 600 Euro gekostet. Für die Suche einer Kita, aber auch für die Eingewöhnung solltest du ausreichend Zeit einplanen.
Erfahrungsbericht: Mit Kind ins Ausland
Schule
Wenn du ein Kind im schulpflichtigen Alter hast, solltest du im Vorfeld klären, ob es nach der Rückkehr nach Deutschland die Klasse wiederholen muss.
Im Ausland selbst hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Dein Kind besucht eine örtliche Schule oder aber du befreist es von der Schulpflicht. Im zweiten Fall kann der Antrag auf Schulbefreiung formlos an die Schulleitung gestellt werden. Eine vorherige Absprache mit dem Klassenlehrer in Deutschland ist aber nötig. Den entsprechenden Lehrstoff musst du dann deinem Kind selbst vermitteln.