studieren weltweit

Leistungen anerkennen lassen

Vor dem Studium im Ausland solltest du klären, welche Leistungen dir in Deutschland angerechnet werden können. Hier ein paar Faustregeln für die Suche nach Antworten.

Grundsätzlich gilt, dass die im Ausland erbrachten Leistungen keinen „wesentlichen Unterschied“ zu den geforderten Leistungen deiner Heimatuni haben dürfen. Die Anerkennung kann also nur dann verweigert werden, wenn deine Uni wesentliche Unterschiede identifiziert und diese nachweisen kann.

Wenn du während deines Auslandsaufenthalts Punkte gemäß des „European Credit Transfer System“ (ECTS) erworben hast und du deren Anerkennung in einem „Learning Agreement“ verabredet hast, funktioniert die Anerkennung nach deiner Rückkehr an deine Heimathochschule problemlos.

1. Vor deiner Abreise

  • Bevor es losgeht, solltest du in Erfahrung bringen, welche Bedingungen deine deutsche Hochschule für die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen stellt und auch nach welchem System die Notenübertragung stattfindet. In der Regel erfährst du das an deinem Fachbereich, aber auch im Akademischen Auslandsamt deiner Hochschule.
  • Erasmus+-Studenten sind dazu verpflichtet, mit der Heimat- und der Gasthochschule vorab eine Lernvereinbarung („Learning Agreement“) über die geplanten Studienleistungen zu treffen.
  • Auch wenn du ohne Austauschprogramm, also als „free mover“ im Ausland studierst, ist ein „Learning Agreement“ sinnvoll.

2. Während des Auslandsaufenthalts

  • Über die Dauer deines Auslandsstudiums solltest du all deine erbrachten Leistungen dokumentieren und die entsprechenden Nachweise sammeln. Diese Nachweise sind Pflicht.
  • Hat sich am vorab abgeschlossenen „Learning Agreement“ etwas geändert? Falls ja, teile das bitte umgehend deiner Heimatuni mit.

3. Nach deiner Rückkehr

Für eine zügige Anerkennung solltest du schnellstmöglich nach deiner Rückkehr alle relevanten Unterlagen bei der zuständigen Stelle an deiner Heimathochschule vorlegen:

–   Immatrikulationsnachweis
–   Anzuerkennende Leistungs- und Prüfungsnachweise
–   Transcript of Records (Zeugnis)
–   Learning Agreement
–   Modulbeschreibungen

    Wenn du in einem europäischen Land studiert hast, steht dir aufgrund Erasmus+ bzw. der Lissabon-Konvention die vollständige Anerkennung aller Studienleistungen zu, die aus den im „Learning Agreement“ aufgeführten Veranstaltungen stammen.
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