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Interview: „Ein Auslandssemester schafft einen gesunden Abstand zur eigenen Rechtsordnung“

Welche Vorteile im Ausland erworbene Masterabschlüsse bieten, wie der Bewerbungsprozess für die DAAD-Stipendien für ein LL.M.-Aufbaustudium abläuft und warum es den perfekten Zeitpunkt für ein Auslandssemester im Jurastudium nicht gibt – davon berichtet Prof. Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, Europäisches Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg, im Interview.

 

Professor Heese/ DossierJura
Prof. Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale) /Fotocredit: ©Holger Riegel

Im Jurastudium ist es schwieriger als in anderen Fächern, sich die im Ausland erbrachten Leistungen an der Heimatuni anrechnen zu lassen – aber warum eigentlich?

Ich bin mit den prüfungsrechtlichen Besonderheiten der Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen nicht vertraut. Entscheidender ist aber vielleicht, dass man versteht, dass eine Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Hinblick auf das juristische Staatsexamen im Grunde gar keinen Sinn macht.

Eine Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen bedeutet ja, dass man im deutschen Studium z. B. eine Klausur nicht mehr bestehen oder einen Schein nicht mehr erbringen müsste. Dann bestünde aber die Gefahr, dass der entsprechende Teil des deutschen Studienstoffs nicht mehr gelernt und „auf Lücke“ gesetzt wird. Und das wiederum würde sich am Ende des Studiums im Ersten Staatsexamen im Zweifel rächen.

Hierzu muss man sich klarmachen, dass das Jurastudium gerade nicht nach dem Bologna-Prinzip von Bachelor und Master aufgebaut ist. Am Ende des Jurastudiums steht keine Masterarbeit, die unabhängig von den bisherigen im Studium erbrachten Leistungen ist. Ganz im Gegenteil: Im Ersten Juristischen Staatsexamen wird der gesamte (deutsche) Studienstoff abgeprüft. Deshalb kann eine Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen praktisch auch nicht funktionieren.

Auf den Punkt gebracht: Drei gute Gründe für ein Auslandssemester im Jurastudium!

  1. Die Sprachkompetenz: Jura ist keine nationale Angelegenheit. Rechtsordnungen werden miteinander verglichen (was kann man aus dem Ausland lernen?) und miteinander vernetzt (siehe die EU!). Komplexe Streitfälle beruhen meistens auf grenzüberschreitenden Sachverhalten. In nahezu allen anspruchsvollen juristischen Berufsfeldern sind Sprachkompetenzen folglich ein Muss.
  1. Der Blick über den eigenen Tellerrand: Ein Auslandssemester schafft einen gesunden Abstand zur eigenen Rechtsordnung. Dadurch erkennt man schnell, dass andere Gesellschaften mit juristischen Aufgabenstellungen zwar häufig anders umgehen, aber dabei trotzdem zum Ziel kommen.
  2. Das Studium und das Leben: Ein Studium ist im Idealfall eine „ganzheitliche“ Lehr- und Lebenserfahrung; ein Auslandsemester kann diese Erfahrung nur bereichern.

Inwieweit sollten sich Studierende bereits bei der Planung eines Auslandssemesters Gedanken darüber machen, welche neuen Rechtsgebiete sie kennenlernen möchten?

Man sollte sich einfach das aussuchen, was einen interessiert. Ich würde allerdings darauf achten, keine Themengebiete zu wählen, die man im deutschen Studium ohnehin macht. Das gilt zumindest dann, wenn man im europäischen Ausland studiert, da sich die Rechtsordnungen hier nicht so fundamental voneinander unterscheiden wie das deutsche Recht etwa im Verhältnis zum common law (UK, USA, Kanada etc.). Das Auslandsstudium ist gerade dafür da, thematisch etwas zu machen, was man an der eigenen Universität so nicht angeboten bekommt. Man sollte offen für Neues sein und sich ganz bewusst auch thematischen Herausforderungen stellen.

Der perfekte Zeitpunkt: In welcher Phase des Jurastudiums bietet es sich für Studierende idealerweise an, im Ausland zu studieren – vor oder nach dem Schwerpunktbereich?

Den perfekten Zeitpunkt gibt es leider nicht. Da ein Auslandsstudiensemester nicht zu den Pflichtbestandteilen des Jurastudiums zählt, ist das Regelstudium darauf auch nicht ausgelegt. Man muss es also immer irgendwie „hineinzwängen“. Vermutlich macht es keinen Sinn, mit dem Auslandssemester zu lange zu warten. Spätestens, wenn man mit der Examensvorbereitung beginnt, sollte man im Ausland Erfahrungen gesammelt haben. Im Übrigen ist es eine Geschmacksfrage, ob man es schon vor dem Beginn des Schwerpunktstudiums (das wäre an meiner Fakultät vor dem 5. oder 6. Semester) oder während des laufenden Schwerpunktstudiums macht und den Schwerpunkt dadurch gewissermaßen unterbricht.

Ich würde diese Entscheidung davon abhängig machen, ob man nach der Rückkehr sogleich dort weitermachen kann, wo man aufgehört hat. Viele Schwerpunktvorlesungen werden nicht in jedem Semester angeboten. Dadurch kann es schwierig werden, einen nahtlosen Wiedereinstieg zu schaffen. Man sollte sich vorher also gut informieren, wie die Verhältnisse an der eigenen Universität sind, damit man anschließend nicht um ein weiteres Semester verlängern muss.

Welche Rolle spielt ein Auslandsaufenthalt während des Jurastudiums mit Blick auf die berufliche Zukunft der Studierenden?

Ein Auslandsstudium kommt bei Arbeitgebern eigentlich immer gut an, zumal man damit eine gewisse Weltoffenheit bewiesen hat und damit auch der Erwerb einer Sprachkompetenz einhergeht. Ich würde die Bedeutung eines studienbegleitenden Auslandsaufenthalts für die berufliche Zukunft aber nicht überbewerten und hier kein reines Kosten-Nutzen-Kalkül zugrunde legen. Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums bereichert die Studienzeit und das Leben überhaupt. Wenn Sie nach vielen Jahren oder Jahrzehnten mit ehemaligen Auslandsstudierenden sprechen, dann werden Sie rasch merken: Die Erinnerungen an das Auslandsstudium sind immer besonders intensiv und positiv. Nicht selten werden hier Freundschaften geknüpft, die das weitere Leben anhalten. Von welchen Lebensabschnitten kann man das noch behaupten?

Spielt es eine Rolle, ob der Auslandsaufenthalt innerhalb Europas oder im außereuropäischen Ausland durchgeführt wird?

Ich würde sagen: Nein. Solange man sich für ein Auslandsstudium entscheidet, ist die Wahl des Studienorts im Grunde nicht mehr so wichtig oder anders gesagt, eine Geschmacksfrage. Ich persönlich versuche meine Studierenden gerne dazu zu bringen, einmal über einen Studienort nachzudenken, den nicht jeder sofort auf dem Schirm hat: „Warum wollen Sie denn ausgerechnet nach Barcelona? Da können Sie auch so mal Urlaub machen. Haben Sie schon einmal an Tel Aviv gedacht? Das ist kulturell doch viel interessanter!“

Der Abschluss Master of Laws (LL.M.) ist ein zweiter rechtswissenschaftlicher Studienabschluss, der auf dem Ersten Examen aufbaut – welche Möglichkeiten bietet dieser zusätzliche akademische Grad?

Im Ausgangspunkt muss man zunächst unterscheiden zwischen den ausländischen und den deutschen LL.M.-Aufbaustudiengängen. Deutsche Masterstudiengänge sind in den vergangenen Jahren von Universitäten und eigenständigen Bildungseinrichtungen vermehrt auf den Markt gebracht worden. Mit den ausländischen LL.M.-Studiengängen sind diese aber nicht zu vergleichen. Hier geht es im Prinzip darum, eine deutsche Zusatzausbildung für das deutsche Jurastudium anzubieten. Behandelt werden dort Themen, die im Pflichtfachbereich des deutschen Studiums keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen. Nach meinem Eindruck werden mit diesen Aufbaustudiengängen eher die schwächeren Studienabsolventen angesprochen, die damit die Hoffnung verbinden, auf diese Weise ihre Staatsexamensnote etwas aufzubessern. Ob ein deutscher Masterabschluss auf dem Berufsmarkt dann am Ende wirklich einen Vorteil verschafft, halte ich insgesamt eher für fragwürdig.

Ganz anders verhält es sich mit den im Ausland erworbenen Masterabschlüssen. Diese sind vor allem in der Anwaltschaft und bei internationalen Organisationen sehr gefragt. Ein großer Teil der qualifizierten Rechtsberatung findet heute grenzübergreifend bzw. auf internationaler Ebene statt. Wer einen ausländischen Masterabschluss in den Händen hält, spricht in aller Regel fließend und verhandlungssicher Rechtsenglisch. Darauf legen diese Arbeitgeber großen Wert. Auch hat der Absolvent dadurch gezeigt, dass er mobil ist und den Aufwand eines längeren Auslandsaufenthalts nicht scheut. Flexibilität – auch örtliche – ist für den Aufstieg in einer überörtlichen Sozietät eine Grundvoraussetzung. Erfahrungsgemäß schlägt sich ein Auslandsmaster auch bereits beim Einstiegsgehalt nieder.

Allerdings ist auch einzuräumen: In der Justiz bringt der Auslandsmaster traditionell keinen Vorteil; der Staat legt auf die internationale Ausbildung seiner Richter bisher praktisch keinen Wert. Doch selbst hier zeichnet sich langsam eine Trendwende ab. Es werden neuerdings an vielen Justizstandorten Gerichte für internationale Handelsstreitigkeiten eingerichtet, die ihre Verfahren vollständig in englischer Sprache führen. Diese Entwicklung wird aus meiner Sicht unweigerlich dazu führen, dass auch der Staat bei der Einstellung seiner Richter mehr Wert auf Sprachkompetenzen und Erfahrungen in ausländischen Rechtsordnungen legen wird.

Die DAAD-Stipendien für ein LL.M.-Aufbaustudium fördern den Weg zu einem ausländischen Masterabschluss. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Das DAAD-Stipendium zählt zusammen mit vergleichbaren Programmen der Studienstiftung zu den kompetitivsten Stipendienprogrammen, die wir für Absolventen der Rechtswissenschaften in Deutschland haben. Um die schriftliche Vorauswahl zu „überstehen“, muss man folglich schon einmal ein ziemlich gutes Erstes Staatsexamen haben, typischerweise im „zweistelligen“ Bereich. Diejenigen Bewerber, die in die nächste Runde kommen, werden zu einem mündlichen Auswahlgespräch eingeladen. Die Auswahlkommissionen setzen sich zusammen aus drei bis fünf Professorinnen und Professoren, einer Alumna oder einem Alumnus und mehreren Mitarbeitern des DAAD.

Wir legen bei der Stipendienvergabe Wert darauf, dass es dem Bewerber nicht nur um die Durchführung des LL.M.-Studiums geht, sondern dass daneben auch ein besonderes Projekt verfolgt wird, das idealerweise mit dem Studium verzahnt werden kann. Viele arbeiten etwa parallel an einer rechtsvergleichend angelegten Doktorarbeit oder an einem Aufsatzprojekt oder befinden sich bereits in der Postdoc-Phase und arbeiten an einer Habilitationsschrift oder an einer anderen wissenschaftlichen Arbeit. Wer mit einem solchen Projekt kommt und gut darlegen kann, warum sich dieses Projekt mit dem Auslandsstudium verbinden lässt, hat nach meiner Erfahrung sehr gute Chancen auf eines der begehrten Stipendien.

Im Übrigen muss man sich darauf einstellen, dass die Kommission ein ernsthaftes fachliches Gespräch mit den Bewerbern führt. Da wird auch gerne einmal „nachgebohrt“, wenn etwas nicht so plausibel klingt. Aber keine Angst: Die Atmosphäre beim DAAD ist sehr gut und nach meinem Eindruck auch aus Bewerbersicht angenehm. Das liegt sicher auch daran, dass sich die Mitglieder der Kommissionen seit vielen Jahren kennen und gut aufeinander eingespielt sind.

Sie haben selbst im Ausland studiert. Was war die schönste Erfahrung, die Sie in dieser Zeit gemacht haben?

Mein Auslandsstudienjahr an der Yale Law School war für mich eines, wenn nicht das schönste Jahr meines Lebens. Das hört sich jetzt vielleicht etwas blumig an; aber ich weiß nicht, wie ich es anders ausdrücken soll. Ich glaube, es liegt daran, dass ich in keinem anderen Jahr so viele interessante Menschen kennengelernt und so viel gelernt habe wie in diesem Jahr. Und ich meine gelernt nicht im Sinne von „gepaukt“ für meine Prüfungen, sondern gelernt für mein späteres Leben. Meine weitere Berufslaufbahn, die Art und Weise, wie ich Rechtswissenschaft betreibe und wie ich juristisch denke, wurden hier ganz maßgeblich geprägt. Dieses Auslandsjahr hat mich geöffnet für Methoden und Themen, die mich heute weiterbringen. Es hat mir aber auch gezeigt, woher ich komme. Ich habe unsere Gesellschaft und unsere Kultur dadurch aus einem anderen Blickwinkel gesehen und auf diese Weise besonders schätzen gelernt.

Haben Sie noch einen Tipp parat, der für Studierende im Jurastudium wegweisend sein könnte?

Auf eine solche Erfahrung kann man sich schlecht vorbereiten. Ich würde mich einfach treiben lassen – und offen für neue Themen und Methoden sein!

Wenn mir internationale Aspekte im Jurastudium wichtig sind: Welche Unis würden Sie Studienanfängern empfehlen?

Im Allgemeinen würde ich bei der Wahl des Studienorts darauf achten, ob die Fakultät, für die ich mich interessiere, mehr in Sachen Internationalisierung tut, als nur das Erasmusprogramm zu betreiben. Gibt es spezielle Beratungsangebote für Studierende? Gibt es besondere Kooperationen mit renommierten ausländischen Unis? Gibt es besondere Austauschprogramme, die man nicht an jeder Fakultät findet?

Als Beispiel möchte ich – so viel Eigenwerbung sei mir erlaubt – auf die Fakultät für Rechtswissenschaft der Uni Regensburg hinweisen: Wir haben ein spezielles Beratungsangebot für Studierende und Graduierte, die sich während oder nach dem Studium für ein Auslandsstudium interessieren. Wir nennen das unsere „LL.M.-Sprechstunde“. Rund ein Dutzend Professorinnen und Professoren, die alle eigene Erfahrungen mit Auslandstudien- und Auslandsforschungsaufenthalten haben, bieten besondere Sprechstunden an, in denen man sich über die Möglichkeiten des Auslandsstudiums, aber auch über Finanzierungsmöglichkeiten umfassend beraten lassen kann. 

Wir haben neben dem Erasmusprogramm verschiedene Kooperationen mit ausländischen Universitäten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den USA. Ich möchte hier nur auf unsere Kooperation mit dem Hastings College of the Law in San Francisco hinweisen, die ich 2019 ins Leben gerufen habe. Neben Regensburger Absolventen können ausgewählte und besonders qualifizierte Regensburger Studierende schon während des Studiums ihren universitären Schwerpunktbereich mit dem Master-of-Laws-Aufbaustudium des Hastings College kombinieren. Dadurch kommt es zu einer vollen Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen auf den universitären Studienschwerpunkt in Deutschland. Unsere Studierenden und Graduierten erhalten am Hastings College zudem einen Studiengebührenerlass von bis zu 75 %. Dieses Programm ist in Deutschland, wenn ich richtig informiert bin, fast einzigartig. 

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